PROTOKOLL der GENERALVERSAMMLUNG

Kleingärtnerverein Greifenstein - Altenberg

am Sonntag, den 02. Juni 2024, 16.00 Uhr

Ort: Gasthof STEINBÖCK

 

 

1.      Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

 

Diese findet heuer wieder im Gasthaus Steinböck, weil es hier einen großen Saal für mindestens 80 Personen gibt, was Voraussetzung ist.

Zur Information an die Mitglieder: es wurde für ein Begrüßungsgetränk an Jeder Mitglied ein Getränkebon verteilt. Nach der Sitzung werden Würstel mit Semmel / Brot geboten. Weitere Speisen und Getränke sind selbst zu bezahlen.

Begrüßung einiger Gäste: siehe Anwesenheitsliste

Bitte an die Anwesenden sich zu erheben, um unserer verstorbenen Mitglieder zu gedenken.

Danke für die Kundgebung.

Da lt. Anwesenheitsliste zu wenige Mitglieder für eine Beschlussfassung anwesend sind, müssen wir 30 Minuten warten; um diese Zeit zu überbrücken werden wir mit Punkt 2. der Tagesordnung beginnen.

Die Einladung mit der Tagesordnung zur Generalversammlung ist per Post und per E-Mail zugestellt und in den Schaukästen angekündigt worden.

 

2.      Bericht des Vorstandes

 

Wie alle Jahre muss ich berichten, dass unsere ehrenamtlichen Aufgaben immer mehr werden. Es finden Ausschusssitzungen, die die Badesiedlung betreffen, statt, Schlichtung von Problemen, Behandlung von Weitergaben von Pachtgrundstücken, auch Rechtsauskünfte sind oft notwendig usw.

Eingeladen wurden wir auch zu einigen Besprechungen über die neue Bauordnung, wofür ich mich bedanken möchte; leider wurden unsere Einwände nicht berücksichtigt.

Wir, der Vorstand und die Beiräte treffen uns regelmäßig, um die Probleme zu besprechen und halten Kontakt mit der Gemeinde, dem Landesverband NÖ, der Bezirksorganisation Klosterneuburg, der IGM und auch der Via Donau.

Wir versuchen immer unsere Homepage aktuell zuhalten, sie lautet www.kgv-ga.at. Sie wird von Boris Kanev gewartet, wofür wir uns herzlich bedanken.

 

Waltraud Polan:

Die Treffen mit der Gemeinde fanden häufig statt, einerseits wegen der Überarbeitung des Bebauungsplanes für die Badesiedlung, den Booten am Altarm, der Grünschnittdeponie usw.

Über die neuen Baubestimmungen für die Badesiedlung wird Rudolf Polan sprechen.

Ich möchte jedoch dazu noch anmerken, dass sich die Gemeinde und auch die Nachbarn der neuen Badehütte am Altarm viel Ärger hätten ersparen können, wenn die alte Bauordnung, die im Jahr 1930 gegolten hat, berücksichtigt worden wäre, denn ein Pächter einer Liegenschaft am Damm hat in seinen Unterlagen - leider erst jetzt - eine Auflage vom 30. Oktober 1930 gefunden, wo steht: "die Baulinie wird mit  12 Meter von der äußeren Dammkante bestimmt".  Mir ist nicht bekannt, dass diese widerrufen worden wäre.

Auch bei der Fischertreppe hat es eine Änderung gegeben: die Tafeln, auf denen den Radfahrern das Absteigen vom Rad verordnet wurde, sind entfernt worden und nun wurden plötzlich auf jeder Seite Kunststoffschwellen montiert, die die Radfahrer zwingen, ihre Geschwindigkeit zu verringern. Diese Schwellen wurden im Auftrag der Via Donau montiert und uns wurde vorher immer gesagt, dass die Via Donau keinen Schwellen zustimmt???

Wir hätten natürlich jetzt auch endlich die seit langer Zeit gewünschten Schwellen am Damm, am Sporn und am Treppelweg, den dort sind die Geschwindigkeitsüberschreitungen lt. Kuratorium f. Verkehrssicherheit am höchsten. Man hätte ja nicht eine teure Verkehrszählungen gebraucht, wenn man dann nicht sinnvolle Maßnahmen setzt!

Maßnahmen wären hier für die ganze Gemeinde sinnvoll, denn viele St. Andrä-Wördener, Altenberger usw. kommen zum Altarm.

Hinsichtlich der Boote im Altarm hat es nach vielen Gesprächen mit der Via Donau, bei denen die Gemeinde und die IGM bald ausgestiegen sind - der KGV war noch etwas hartnäckiger - aber dann doch erfolglos, denn die Haftung für alle KGV Boote zu übernehmen war dann doch zu gefährlich, eine Lösung gegeben. Es ist dies grundsätzlich auch nicht Sache des KGV`s, ich wollte dies auch nur als Mitgliederservice übernehmen.

Frau Stippel von der Via Donau hat sich nun doch bereit erklärt mit jedem Interessenten einen eigenen Vertrag abzuschließen, was für jeden zwar etwas teurer kommt, aber die Verantwortung liegt nun bei jedem Bootsbesitzer.

Es haben bereits einige diesen Vertrag bei der VIA Donau beantragt oder auch schon unterschrieben.

Beim Zugsverkehr der  ÖBB gibt es wieder Einschränkungen:

vom 20.05. - 29.06.2024  findet die Erneuerung der Oberleitung, Arbeiten für Entwässerungs-Unterbau- und Oberbauanlagen statt, es kommt dadurch zu Behinderungen auf der Straße nach Wien.

Vom 29.06. - 02.09.2024 fährt die S40 zwischen Klosterneuburg - Weidling und St. Andrä-Wördern nicht, es findet wieder ein Schienenersatzverkehr mit Bussen statt.

Die Durchführung der Parkplatzsanierung des Bahnhofsparkplatzes Greifenstein wurde aus Kostengründen wieder verschoben.

Der Radabstellplatz am Parkplatz ist überfüllt, es stehen dort einige Räder, die schon sehr lange nicht benützt wurden, daher der wiederholte Wunsch an die Gemeinde diese Räder zu entfernen (ein Schreiben mit Fristangabe anbringen und - nach ergebnislosem Verstreichen - Entfernung der Räder, vielleicht zur Fahrradbörse bringen).

Das Parkleitsystem greift offenbar, es gibt in der Badesiedlung kaum Falschparker, die Parkverbotsschilder am Treppelweg werden auch beachtet. Vielen Dank dafür.

Es gibt immer noch Autowracks in der Badesiedlung, z.B. am Grabenweg und auch am Damm. Sie können bei Hochwasser kaum aus der Siedlung gebracht werden. Wiederholter Appell an die Bewohner diese zu entfernen.

Das Marion Brand Volleyball Turnier findet heuer vom Sa.10.08.2024 - So.11.08.2024 statt.

Es wird vom KGV wieder für jeden Teilnehmer einen Gutschein von € 5,00 gespendet, der in der Hafenschenke einzulösen ist.

Es wurden Starkstromleitungen am Damm, am Sporn und Treppelweg verlegt, es handelt sich um

4 Starkstromleitungen und eine Datenleitung, eingegraben worden sind sie in ca. 1 - 1 1/2 m Tiefe.

Eine vor längerer Zeit projektierte Leitungslegung durch den Altarm ist schon im Vorfeld von einer Bewohnerin vehement bekämpft worden.

 

Franz Bican:

Die Hecken sind incl. Überhänge zur Straße zu entfernen, ebenso ist der Grünstreifen vor dem Garten zu pflegen. Bei den Überhängen über der Fahrbahn sind mindestens 4,50 m freizuhalten. Sollten sie dazu selbst nicht in der Lage sein, gibt es einige Dienstleister, die das gerne für Entgelt übernehmen. Im März 2024 bekamen einige Mitglieder Post von der Gemeinde ihre Hecken und Bäume soweit zurückzuschneiden, dass sie keine Behinderung für Feuerwehr und Einsatzfahrzeuge sind mit der Anmerkung, dass dies zur Instandhaltungspflicht gem. §91 der Straßenverkehrsordnung gehört.

Leider haben dieses Schreiben auch Mitglieder bekommen, die überhaupt keine Hecken haben, wir hoffen aber dass diese Initiative der Gemeinde eine Fortsetzung mit korrektem Datenmaterial findet.

Wir weisen wiederholt darauf hin, dass diese Nichtbefolgung eine Kündigung des Pachtvertrages zur Folge haben kann. Weiters bitten wir wiederholt Pflöcke und Steine vor dem Gartenzaun zu entfernen, da diese eine Gefahr für Fußgänger oder Radfahrer insbesondere in der Dunkelheit darstellen.

Aufgrund von Beschwerden bzgl. der Grünschnittdeponie (Abstellen von landwirtschaftlichen Geräten, Hütten u. dergl.) gab es Gespräche mit der IGM - Hr. Gaal, dem Amtsleiter und dem Bürgermeister. Seither wurden einige Objekte entfernt. Für die Grünschnittdeponie gibt es seit 1996 eine Vereinbarung zw. dem Abfallverband und der IGM. Das Grundstück bekam die IGM von der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt. Als Verwendungszweck in der Vereinbarung wird angeführt "zum Sammeln von Strauch- und Baumschnitt, Gras und sonstige rasch verrotbare biogene Abfälle".

 

Rudolf Polan:

Es gibt neue Bebauungsbestimmungen für die Badesiedlung (zu finden unter www.staw.at, Verordnungen): hier nur das Wesentliche: maximale Gebäudehöhe 7,5 m über Bezugsniveau, Absoluthöhe (höchster Punkt des Gebäudes) 9,5 m; Hauptgebäude (Badehütte) auf Pfeilern,

max.80 m2. Hauptgeschoß, gemessen ab Konstruktionsunterkante, muss über dem HQ 100 sein (derzeit 170,49 m über Adria) und 1 m über dem Bezugsniveau. Das Pfeilergeschoß unter dem Hautgeschoß darf maximal 1/ 2 des Hauptgeschoßes betragen. Die Summe aller Hautgeschoße dürfen max. 120 m2 betragen(incl. Wärmedämmung). Unterirdische Geschoße sind untersagt. Je Grundstück ist ein Nebengebäude von 9 m2 zulässig. Pro Grundstück ist ein Stellplatz zu schaffen. Carports dürfen mit max.35 m2  errichtet werden. Die Einfriedung zur öffentlichen Fläche darf die Höhe von max. 1,60 m nicht überschreiten, ein Sockel ist unzulässig, sie muss wasserdurchlässig sein, Beplankungen und Bespannungen sind unzulässig. Mauern sind verboten. 60 % der Grundstücksfläche sind von jeglicher Bebauung freizuhalten, es sind Versickerungsflächen und diese sind im Einreichplan einzuzeichnen. Am Damm und Am Sporn ist für ein Hauptgebäude ein Abstand zur Straßenfluchtlinie von 12 m einzuhalten (mit einigen Ausnahmen 6 m).

Es sind teilweise sehr große Einschränkungen, wir haben in einigen Punkten z.B. beim Hauptgeschoß statt 120 m2 wollten wir mindestens 130 m2, weil jetzt die Wärmedämmung in den m2 inkludiert ist,  usw. Sind aber bei der Gemeinde leider nicht durchgedrungen. Die neuen Baurichtlinien waren im Vorhinein eigentlich von der Gemeinde fix, es gab nur in sehr wenigen Punkten eine Verhandlungsbasis.

 

 

            3.     Bericht der Gemeinde

 

Bürgermeister Maximilian Titz:

die alten Baurichtlinien wurden nie vom Land bestätigt, im Gegenteil er bekam immer wieder die Aufforderung, an das Hochwassergebiet angepasste zu verordnen, was nun endlich geschehen ist. Die nun verordneten sind mit dem Land abgestimmt und von diesem bestätigt worden.

 

Vertreter des LV NÖ Wilbert Leitgeb:

er konnte für das NÖ-Kleingartengesetz eine Verbesserung durchsetzen, dass die NÖ-Kleingärtner nun 37 m2 (Innenfläche-statt vorher Außenfläche), Höhe 5 m statt vorher  4,70 m verbauen können, Nebengebäude können nun 6 m2 haben (vorher 4 m2). Hier  handelt es sich um richtige Kleingärten. Er hat auch wieder über den Kleingartentag auf der Garten Tulln berichtet, der heuer leider nicht so gut besucht war.

 

            4.     Bericht der Rechnungsprüfer

 

Ilse Heidler:

- Einnahmen: Pachterlöse, Einschreibgebühren usw.

- Ausgaben: Pachtzahlungen an Gemeinde, Via Donau und IGM (für Grünschnitt)

- Spenden  an die FF Altenberg und die FF St. Andrä-Wödern je € 450,00

- das Jahr endet mit einem Guthaben von € 6.021,38

 

Horst Reicher informiert über den Rechnungsbericht 2023

das Jahr 2023 wurde überprüft, es gibt keine Beanstandung

Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen den Vorschriften der Vereinsordnung

 

            5.     Entlastung des Vorstandes

 

Rudolf Polan stellt den Antrag auf Entlastung des Vorstandes - Abstimmung

Einstimmige Entlastung

 

Danke an die umsichtige Führung der Kassa und an die Rechnungsprüfer für die Prüfung und an alle für die Entlastung des Vorstandes.

 

            6.   Wahl der Vereinsleitung

im "Paket" übernommen von Rudolf Polan

Es gibt folgenden Wahlvorschlag:

VEREINSLEITUNG

o          Obfrau                        Mag. Waltraud POLAN

o          Obfrau-Stv                  Franz BICAN

o          Schriftführerin             Claudia RADINGER

o          Schriftführerin-Stv       Josef PAULIS

o          Kassierin                     Mag. Ilse HEIDLER

o          Kassierin-Stv               Wolfgang GRÜNER

Abstimmung erfolgt einstimmig

 

Waltraud Polan:

Ich nehme im Namen des gesamten Vorstandes nun die Wahl an und möchte mich bei allen Vorständen, Rechnungsprüfern und Beiräten für die gute Zusammenarbeit bedanken.

Wir neugewählten werden auch weiterhin unser Bestmögliches für den KGV und seine Mitglieder, sowie für unsere Siedlung tun.

 

Rudolf Polan:

Leitet nun die Wahl der Rechnungsprüfer

1.         Rechnungsprüfer:       Franz BICAN

2.         Rechnungsprüfer:       Horst REICHER

Abstimmung erfolgt einstimmig

 

Folgende Beiräte werden vom Vorstand bestellt:

o          Renate ALBRECHT

o          Erwin GÖTTERSDORFER

o          Mag. Dominik GRÜBER

o          Christl HEIDLER

o          DI Borislav KANEV

o          DI Christian KARLIK

o          Ing. Rudolf POLAN

o          Ernst Schättle

o          Hermann WURZER

 

            7.   Beiträge für 2024

 

Franz Bican:

Die jährlichen Beiträge werden für das Jahr 2024 wie folgt festgelegt:

o          Mitgliedsbeitrag                       €  50,00

o          Grünschnittabfuhr                   €  25,00

o          Mitgliedsbeitrag LV-NÖ           €  13,66

Die Beiträge sind unverändert zum Vorjahr.

Abstimmung erfolgt einstimmig

 

Die Grünschnittabfuhr ist für alle KGV - Pächter aufgrund einer Pauschalvereinbarung mit der IGM bindend; der Kleingartenverein hat durch seine finanzielle Beteiligung am IGM - KGV - LKW die wöchentliche Grünschnittabholung für alle KGV - Mitglieder zur diesem Jahrespauschale gesichert. Weiters ist die selbständige Entsorgung des Grünschnittes auf der Deponie am Ende der Badesiedlung, an der Ecke  zur Hafenstraße am Samstag von 14 - 16 Uhr beinhaltet ( diese Deponie ist nur für KGV und IGM Mitglieder zugänglich ).

Weiters sind in dieser Leistung 5 Jutesäcke und 15 Bündelanhänger für Strauchschnitt enthalten (zu bekommen bei der IGM).

 

Eintritt zur Erlangung der Hitgliedschaft in unsrem Verein:

o        Eintrittsbeitrag für Fremde                                                        € 1.000,00

o        Eintrittsbeitrag für Kinder und im Naheverhältnis                     €    500,00

o        Eintrittsbeitrag für Grundstücke, die der KGV direkt vergibt 20% des m2-Preises der Gemeinde

o        Eintrittsbeitrag für Landesverband NÖ                                     €  100,00

o        Errichtung der Unterpachtverträge                                           €  100,00

Abstimmung erfolgt einstimmig

 

            8.   Anträge und Allfälliges

 

Es sind innerhalb der Frist keine Anträge eingelangt.

 

 

Wir ersuchen sie die Beplankungen und Bespannungen der Zäune (z.B. mit Kunststofffolien) zu entfernen, sie sind nach der Bauordnung verboten und verschandeln das Ortsbild

(z.B. Donaustraße).

Die Hundesackerln werden gut angenommen, wir ersuchen sie  diese in die Müllgefäße zu geben und nicht einfach am Boden liegen zu lassen.

Wenn sie ihren Kleingarten weitergeben oder auf ihren Kleingarten verzichten wollen, muss dieses Ansuchen bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres beim Kleingartenverein eingelangt sein. Einlangen nach dem 31.12. haben zur Folge, dass die Pacht für das Folgejahr bezahlt werden muss.

Danke für die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde und dem Landesverband NÖ und der Bezirksorganisation Klosterneuburg

Vielen Dank für die Teilnahme an der Generalversammlung.

Der offizielle Teil der Generalversammlung ist nun beendet und der Vorstand bittet zu einem gemütlichen Beisammensein.   

Lasst euch die Würsteln schmecken.