Protokoll der KGV-Generalversammlung

am 18. Oktober 2015 um 16:00 Uhr im Gasthaus Zeiner

 

 

 

 

TO.Pkt.1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit  

Obmann Franz Bican begrüßt die anwesenden KGV-Mitglieder und Ehrengäste:  

Herr Bm. Titz hat sich entschuldigt wegen Urlaub.

gf. Gemeinderat Alfred Kögel Vorsitzender des Ausschuss für Finanz- und Badesiedlung.

Ortsvorsteher Herrn Patrik Trinko, die Herren Reg. Rat Franz Riederer und Komm. Rat Gerhard Lustig als Vertreter des Landesverbandes NÖ, Frau Mag. Heidrun Tscharnutter, die in der Gemeinde für die Badesiedlung zuständig ist, als Vertreter der IGM Herrn Obmann Gall und als Vertreterin der Sauberen Badesiedlung Frau Margit Prunauer.  

Nach einer Trauerminute für verstorbene KGV-Mitglieder, stellt Obmann Bican fest, dass die Beschlussfähigkeit der Generalversammlung noch nicht gegeben ist und beginnt mit seinem Bericht.

 

TO.Pkt.2: Bericht des Vorstandes  

Obmann Franz Bican berichtet über die Vereinsarbeit. Die ehrenamtlichen Aufgaben im KGV nehmen weiter zu. Die bei Weitergabe eines Pachtgrundstückes ist eine Schätzung erforderlich. In diesem Zusammenhang sind vermehrt auch Rechtsauskünfte notwendig.  

Bei den regelmäßigen Besprechungen des Vorstandes und der Beiräte werden die wichtigsten Probleme - oft schon im Vorfeld - behandelt und nach Lösungen gesucht. Für die Mitglieder interessante Informationen, z. B. über unsere Bauordnung werden auf der Homepage des Vereines (www.kgv-ga.at) veröffentlicht. Auf der Homepage befindet sich auch ein Link für die Wetterkamera, damit kann der aktuelle Wasserstand beobachtet werden. Da der Mailverkehr die Vereinsarbeit erleichtert und auch Kosten spart, sollten dem KGV aktuelle E-Mailadressen und Änderungen der Mitglieder vorliegen.  

Seit dem Frühjahr kommt es zu regelmäßigen Treffen zwischen KGV, IGM und dem Badesiedlung Ausschuss unter der Leitung von Frau Mag Heidrun Tscharnutter. Dabei werden Probleme, die sich in der Badesiedlung ergeben, diskutiert und nach Lösungen gesucht. Z. B. ging es um die Verkehrsberuhigung, Pflege des Altarms, überhängende Sträucher, Steine vor den Gartenzäunen oder um die Finanzierung und Aufstellung von Bänken für Personen, die zum Bahnhof gehen und für Kinder, die in der Früh vom Schülertaxi abgeholt werden.  

Obmann Bican informiert in eigener Sache, dass er nach 12-jähriger Obmannstätigkeit zur diesjährigen Wahl an sich nicht mehr antreten wollte, aber aufgrund aktueller Ereignisse zu einem Umdenken gezwungen wurde. Im Gespräch ist nämlich, dass der Zentralverband nicht mehr als Generalpächter fungieren will. Die Folgen einer so schwerwiegenden Änderung sind zwar noch nicht abschätzbar, Obmann Bican verspricht aber, die Mitglieder über die Entwicklung auf dem Laufenden zu halten. Zusätzliche Aufgaben könnt auch ein Schreiben der Gemeinde auslösen, in dem die Siedler über den Kauf ihrer Grundstücke informiert wurden, bez eine Pachterhöhung für die Pacht der Grundstücke angedacht ist.

 

Kassier-Stv. DI Borislav Kanev berichtet über die Tage des Sports, die heuer vom 29.05.2015 bis 31.05.2015 stattgefunden haben. Sieben Mannschaften haben ihr sportliches Können in acht Bewerben unter Beweis gestellt. Für die Mannschaft des KGV lief es nicht optimal, wir haben den 3. Platz knapp verfehlt und belegten in der Gesamtwertung den 4. Platz. Sieger wurde das Team vom Fitnessclub ZIG-ZAG.

Im Jahr 2016 findet das 10-jährige Jubiläum der Tage des Sports statt. Wer Interesse hat mitzumachen wird ersucht sich beim KGV zu melden.

 

Obmann-Stv. Mag. Waltraud Polan erläutert zunächst die Rechtsinformation des LVB NÖ bei Weitergabe oder Kauf eines Pachtgrundstückes.  

Die Baulichkeiten auf einem Pachtgrundstück sind lt. Zentralverband „unselbständiges Liegenschaftszubehör“ und stehen somit nicht im Eigentum des Unterpächters, auch wenn sie von ihm errichtet wurden. Bei Weitergabe eines bebauten Pachtgrundstückes an Fremde, das in der Generalpacht des Zentralverbandes liegt, ist daher ein Schätzmeisters des ZV zu bestellen, der dann die Baulichkeiten, nicht aber das Inventar schätzt. Seine Schätzungen sind meist niedrig.  

Vor dem Kauf eines Pachtgrundstückes, muss der KGV verständigt werden. Zu beachten ist, dass die Mitgliedschaft beim KGV bestehen bleibt, da nur ein Eigentumswechsel des Grundstückes eintritt, sich aber am Generalpachtvertrag mit dem ZV nichts ändert. Selbst wenn im Kaufvertrag „lastenfreier Kauf“ steht, bedeutet das nur, dass das Grundstück ohne grundbücherliche Lasten, wie Darlehen, Pfandrechte, Wohnrechte usw. verkauft wird. Miet- und Pachtrechte sind davon nicht betroffen, sie können im Grundbuch auch nicht eingetragen werden, die Urkunden (zB.Pachtvertrag) können nur beim Grundbuchsgericht hinterlegt werden. Der Generalpachtvertrag bleibt daher auch bei Kauf aufrecht.  

Mag. Waltraud Polan berichtet sodann, dass bei Übergabe oder Verkauf eines Grundstückes folgende Steuern, die sich ab 01.01.2016 ändern. zu beachten sind:

 

Vom  KÄUFER / neuen PÄCHTER  zu bezahlen sind:

Grunderwerbssteuer:

-  der neue Pächter vom Kaufpreis des Kleingartenhauses

-  der neue Grundeigentümer vom Kaufpreis der Liegenschaft gerechnet wird

Bis 31.12.2015 beträgt Grunderwerbsteuer  3,5 % vom Kaufpreis (Kleingartenhaus/Grundstück), bzw. bei Ehepartner, Kindern und Enkeln 2 %, hier aber gerechnet vom 3-fachen Einheitswert des Grundstückes (nicht vom Kaufpreis).

 

Ab 01.01.2016 :

Bei den Übertragungen außerhalb des Familienverbandes bleibt die Grunderwerbssteuer mit 3,5 % gerechnet vom Kaufpreis (Verkehrswert der Liegenschaft, des Kleingartenhauses)

Bei den Übertragungen innerhalb des Familienverbandes gibt es gravierende Änderungen :

- der Familienverband wurde erweitert zu Ehepartner, Kinder Enkel, kommen der Lebensgefährte, Pflegekinder, Geschwister, Neffen und Nichten

- als Bemessungsgrundlage tritt anstelle des 3-fachen Einheitswertes der wesentlich höhere Grundstückswert ( Boden- und Gebäudewert), der in 3 Stufen berechnet wird :

für die ersten     € 250.000,00     0,5 %

für die nächsten € 150.000,00     2,0 %

darüber hinaus                           3,5 %

 

Der Grundstückswert kann auf 3 Arten berechnet werden :

-Summe des 3-fachen Bodenwertes + Gebäudewert

-Immobilienpreisspiegel

-Schätzgutachten

 

Anhand eines Beispiels soll die Übertragung im Familienverband erklärt werden :

zB. Einheitswert € 50.000,00, Verkehrswert € 500.000,00

bis 31.12.2015 : Grunderwerbssteuer 3 x € 50.000,00 = € 150.000,00, davon 2 %

daher Grunderwerbssteuer € 3.000,00

 

ab 01.01.2016: Grunderwerbssteuer berechnet von € 500.000,00, d.h.

bis          € 250.000,00  0,5 %   =  € 1.250,00

weitere   € 150.000,00  2,0 %,  =  € 3.000,00

restliche € 100.000,00  3,5 %   =  € 3.500,00

daher die gesamte Grunderwerbssteuer € 7.750,00

 

Es macht daher Sinn sich eine Übertragung einer Liegenschaft im Familienverband noch heuer (2015) durchzurechnen.

 

Grundbuchseintragungsgebühr :

Bei den Übertragungen außerhalb des Familienverbandes soll die Grundbuchseintragungsgebühr mit 1,1 % gerechnet vom Kaufpreis (Verkehrswert der Liegenschaft) gleich bleiben  

Bei den Übertragungen innerhalb des Familienverbandes soll es ebenfalls gravierende Änderungen geben :

bis 31.12.2015 : 1,1 % vom 3-fachen Einheitswert gerechnet

ab 01.01.2016 : soll geändert werden ebenfalls auf 1,1 % vom Verkehrswert

 

Vom VERKÄUFER  zu bezahlen sind:

Immobilienertragssteuer:

Vom Verkäufer ist seit April 2012 die Immobilienertragssteuer vom Veräußerungsgewinn ( = Differenz zwischen Verkaufswert und seinerzeitigem Anschaffungswert) zu bezahlen.

bis 31.12.2015 : beträgt sie 25 % dieses Gewinns

ab 01.01.2016 :  beträgt sie 30 % dieses Gewinns,

der Inflationsabschlag bei lange dauerndem Besitz entfällt

Es gibt aber weiterhin

-die Hauptwohnsitzbefreiung (d.h. wenn man in den letzten 2 Jahren oder in den letzten 10 Jahren

 5 Jahre den Hauptwohnsitz hatte) und

-die Befreiung, wenn man das Gebäude selbst errichtet hat.

 

Die Immobilienertragssteuern müssen über finanzonline von einem Anwalt oder Notar durchgeführt werden.

Wir kontaktieren dazu Rechtsanwalt  Mag. Martin Bican, der in der Badesiedlung wohnt und sich mit den Gegebenheiten hier sehr gut auskennt.

 Auskünfte erhält man vom FA f. Gebühren und Verkehrssteuern in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstr. 5 (Tel.:01/71125) und bezgl. der Immobilienertragssteuer beim Wohnsitzfinanzamt.

 

Schriftführer Josef Paulis appelliert an Autolenker und Radfahrer, ihre Geschwindigkeit in der Badesiedlung generell zu verringern. Das Problem: Einerseits müssen unsere Straßen von allen Einsatzfahrzeugen leicht befahrbar sein, sodass Verschwenkungen im Straßenverlauf oder fixe Schwellen nur beschränkt in Betracht kommen. Andererseits verleiten Wege ohne Behinderungen generell zur höheren Geschwindigkeit. Hier hilft nur die Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmer, die ja überwiegend in der Badesiedlung wohnen. Selbst die im gesamten Gebiet geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kann im Einzelfall viel zu schnell sein.

Gemeinsam mit den Verantwortlichen in der Gemeinde wird nun untersucht, ob und wo welche geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen gesetzt werden können. Bezüglich Radfahrer wurde beispielsweise vorgeschlagen, am Anfang der Badesiedlung an beiden Seiten (Jachtclub und African Queen) Schilder anzubringen, die sportlichen Schnellfahrern den Treppelweg entlang der Donau empfehlen. Vielleicht bekommt man so die rasenden Radfahrer aus der Badesiedlung.

 

Schriftführer-Stv. Dipl. Ing Christel Heidler berichtet, dass an die freiwilligen Feuerwehren von Altenberg und Greifenstein beim traditionellen Jahresabschlussfest eine Spende in Höhe von jeweils 400 € übergeben wurde und erinnert, dass deren Hilfe z. B. auch bei Hochwasser nur in dringenden Fällen beansprucht werden soll.

Das Marion Brandl Gedächtnis Volley-Ball Turnier wurde von Karin und Michi Brandl organisiert und fand am heißesten Wochenende des Jahres, nämlich am 8. und 9. August statt. Den teilnehmenden 4-er und 2-er Mannschaften spendete der KGV zur Labung Getränke.

 

TO.Pkt.3: Bericht der Gemeinde und Grußworte

Zu Wort meldete sich der gf. Gemeinderat Alfred Kögel, der zunächst über die Problematik der Verkehrsberuhigung referierte. Im Anschluss daran berichtete er über das Kaufangebot der Gemeinde an die Grundstückspächter, das mit dem erhöhten Finanzbedarf der Gemeinde begründet wird. Er empfiehlt einen allfälligen Kauf noch im heurigen Jahr, da Preiserhöhungen anstehen.

Gemeinderat Patick Trinko appellierte ebenfalls an die Raser in der Badesiedlung. Bei einer Begehung in der Badesiedlung wurde festgestellt, dass die Hecken an manchen Stellen zu weit in die Wege reichen. Die betroffenen Bewohner wurden angeschrieben mit durchwegs positiven Auswirkungen.

Gemeinderätin Mag. Heidrun Tscharnutter kümmert sich um die Belange der Badesiedlung und organisiert laufend Besprechungen zwischen KGV, IGM und der Gemeinde. Ihr besonderes Augenmerk gilt den Kindern, die in der Badesiedlung weiterhin in Sicherheit wohnen sollen.

Reg. Rat Franz Riederer überbringt die Grußbotschaft des Landesverbandes. Er erwähnt die finanziellen Belastungen, die bei Verkauf bzw. Pachtauflösung zu beachten sind und verweist auf die seit Urzeiten geltende Gartenordnung, die wie alle gesetzlichen Vorgaben strikt einzuhalten ist.  

Komm. Rat Gerhard Lustig bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit den Vereinen der Badesiedlung und der Bezirksorganisation Klosterneuburg und erinnert an die laufend durchgeführten Schulungen über Weitergabe-Modalitäten.

IGM-Obmann Stefan Gall berichtet von einem Einbruch in der Badesiedlung und ermahnt zur erhöhten Vorsicht.

 

TO.Pkt. 4: Kassenbericht, Bericht der Rechnungsprüfer und Entlastung des Vorstandes

KGV Kassier Wolfgang Grüner informiert die Generalversammlung über die wichtigsten

Budgetposten und die finanzielle Situation des Vereines. Die anwesenden Rechnungsprüfer Hermann Wurzer und Lothar Ullmann bestätigen die ordnungsgemäße Gebarung des Vereins, so dass die Generalversammlung im Anschluss einstimmig die Entlastung des Vorstandes beschließt.

 

TO.Pkt. 5: Wahl der Vereinsleitung  

Die Generalversammlung stimmt der nachstehenden Namensliste ohne Gegenstimme bzw. Stimmenthaltung zu.

 

        Obmann:                     Franz BICAN

        Obmann-Stv.:              Mag. Waltraud POLAN

        Schriftführer:               Josef PAULIS

        Schriftführer-Stv.:        Mag. Ilse HEIDLER

        Kassier:                      Wolfgang GRÜNER

        Kassier-Stv.:               Dipl. Ing. Borislav KANEV

 

Als 1. Rechnungsprüfer wird Herr Hermann Wurzer,

als 2. Rechnungsprüfer Herr Lothar Ullmann gewählt.

 

Folgende Beiräte wurden vom Vorstand bestellt:

        Renate Albrecht

        Sven Fuchs

        Mag. Dominik Grüber

        Harald Karobath

        Ing. Rudolf Polan

        BA.MR. Horst Reicher

        Mag. Ernst Schättle

 

Obmann Franz Bican dankt der Generalversammlung für die Entlastung des Vorstandes und die neuerliche Wahl des Vereinsvorstandes.

 

TO.Pkt. 6: Festsetzung der Beiträge für 2016

Kassier Wolfgang Grüner informiert, dass im Jahr 2012 von der Generalversammlung beschlossen wurde, den Mitgliedsbeitrag an die Quadratmeter des Grundstückes zu koppeln.

 

Dieser Mitgliedsbeitrag 2016 beträgt unverändert für die gesamte Parzelle 0,07 €/ m².

 

Der Beitrag für die Grünschnittabfuhr wird ebenfalls nicht erhöht und beträgt für das gesamte

Jahr 2016 weiterhin 22 €.

 

Die bei Eintritt in den Verein zu leistende Einschreibgebühr/ Infrastrukturgebühr beträgt für

·                                       Fremde 1000 € und für

·                                       Personen im Naheverhältnis 500 €.

Die genannten Beiträge werden von der Generalversammlung einstimmig beschlossen.

 

TO.Pkt. 7: Sonstiges

Obmann Franz Bican erinnert an die Pflichten der Pächter bezüglich Gartenpflege und dankt den Mitgliedern und den Gästen für die gute Zusammenarbeit und die Teilnahme an der Generalversammlung.