KGV-Generalversammlung

am 12.10.2014 – 16 Uhr

im Gasthaus Zeiner

 

 

 

1. Begrüßung

Obmann Franz Bican begrüßt die anwesenden KGV-Mitglieder und Ehrengäste:

Ortsvorsteher Werner Krieber, Präsident des LV NÖ Reg.Rat Franz Riederer sowie Vertreter der IGM und der Sauberen Badesiedlung

Da die Beschlussfähigkeit noch nicht gegeben ist (anwesend sind 39 Mitglieder und 14 Begleitpersonen), beginnt Obmann Bican mit dem Bericht.

 

2. Bericht des Obmannes

Vereinsarbeit: Die ehrenamtlichen Aufgaben nehmen weiter zu. Die bei Weitergabe eines Pachtgrundstückes erforderlichen Schätzungen der Kleingartenhäuser sind zu organisieren. In diesem Zusammenhang sind vermehrt auch Rechtsauskünfte notwendig.

Bei den regelmäßigen Besprechungen des Vorstandes und der Beiräte werden die wichtigsten Probleme - oft schon im Vorfeld - behandelt und nach Lösungen gesucht. Für die Mitglieder interessante Informationen werden auf der Homepage des Vereines (www.kgv-ga.at) veröffentlicht bzw. finden sich in den Schaukästen des KGV. Da der Mailverkehr die Vereinsarbeit erleichtert und auch Kosten spart, sollten dem Vorstand stets aktuelle E-Mailadressen der Mitglieder vorliegen.

Hochwasser: Bis jetzt gab es im heurigen Jahr zwar kein Hochwasser. Durch die Hochwasserschutzwände im Oberlauf der Donau bzw. in der Wachau ist die Gefahr von Hochwasser in unserem Siedlungsgebiet allerdings größer geworden. Die Mitglieder sollten bei starken Regenfällen die Wasserstandsmeldungen entweder im ORF Teletext auf Seite 618 oder im Internet  (http://www.noel.gv.at/Externeseiten/wasserstand/htm/wndcms.htm)

beobachten und - wenn Gefahr droht - mit den Vorarbeiten beginnen.

Nach dem Hochwasser 2013 wurde von der Gemeinde gemeinsam mit allen Beteiligten und auch den Vereinen ein 3-Stufenplan erarbeitet, der wie folgt aussieht:

 

1. Stufe vor dem Hochwasser:

Bei Pegelstand der Donau 700 in Kienstock kommt es zur Vorwarnung und bei Pegel 650 in Korneuburg zur Akutwarnung der Feuerwehr. Die Bewohner sollten das Auto auf einen hochwassersicheren Parkplatz bringen, alle gefährdeten Geräte wie Rasenmäher hochstellen, aufschwimmende Gegenstände versorgen und Boote und Stiefel vorbereiten.

2. Stufe Während des Hochwassers:

Wichtig ist es alle Informationen zu lesen und zu befolgen, die diesbezüglich auf den Homepages der Gemeinde und der Vereine (KGV, IGM) veröffentlicht werden. Auf unserer Homepage befindet sich z.B. ein Link zur Wetterkamera, Damit kann man den aktuellen Wasserstand beobachten, wenn bei uns die Straße (Am Damm) überflutet wird (ca. Pegel 700 Korneuburg).

Wer im Haus bleiben möchte, sollte Lebensmittel auf Vorrat eingekauft haben und sich ein Notstromaggregat (ab ca. 100 €) mit genügend Benzin angeschafft haben, um Handy, Eiskasten, Tiefkühler, Tauchpumpe usw. weiter in Betrieb zu halten, denn bei Pegel 790 wird von der EVN der Strom abgeschaltet.

Die Feuerwehr sollte nur in wirklichen Notsituationen kontaktiert werden.

 

3. Stufe nach dem Hochwasser:

Einsatzkräfte dürfen nicht behindert werden. Schlamm und durch Hochwasser beschädigte Gegenstände sollen möglichst bald beseitigt werden.

 

3. Richtlinien für Bauansuchen in der Badesiedlung

KGV-Beirat Ing. Rudolf Polan informiert über den Flächenwidmungsplan für unser „Bauland-Sondergebiet-Badehütten“. Daraus das Wichtigste (Details auf der KGV-Homepage unter Aktuelles – neue Baurichtlinien nachzulesen) bzw. bei der Marktgemeinde St. Andrä Wördern einzuholen.

Die Entscheidung, ob für Neu- bzw. Umbauten im Bereich der gesamten Badesiedlung nur die Baubehörde der Gemeinde zuständig ist oder auch die Bewilligung der Wasserrechtsbehörde einzuholen ist, richtet sich nach der Geländehöhe des Grundstückes 

Die Bewilligungspflicht nach dem Wasserrechtsgesetz besteht für Objekte nur noch bei einer Geländehöhe unter dem 30-jährigen Hochwasser (169,87 m über Adria). Über dieser Geländehöhe ist die Baubehörde alleine zuständig, jedoch sind die gleichen Auflagen wie bei der wasserrechtlichen Bewilligung erforderlich, da sich die gesamte Badesiedlung im Überflutungsbereich befindet.  

Bedauerlich ist, dass die jeweiligen Geländehöhen nicht einfach festzustellen sind. Die Gemeinde Wördern sollte diesbezüglich Hilfe leisten können.  

Ein weiteres Kriterium für die Beurteilungen bildet der 100-jährige Hochwasserbereich (170,48 m über Adria). Erst über dieser Höhe dürfen Aufenthaltsräume geschaffen werden (kein WC im Pfeilergeschoss).  

Wichtig ist ferner, dass Carports und Geräteschuppen nicht nur auf einem Lageplan darzustellen sind, sondern auch eine Baugenehmigung einzuholen ist.

 

4. Tage des Sports (30.05.2014 bis 01.06.2014)

Unser neues Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Borislav Kanev berichtet über die Tage des Sports der Marktgemeinde, die 2013 wegen Hochwassers abgesagt werden mussten. Heuer fanden sie wieder statt. Die Mitglieder des KGV beteiligten sich in neun Disziplinen mit 10 Mannschaften und belegten in der Gesamtwertung schließlich den 2. Rang.

5. Einbrüche in der Badesiedlung

Josef Paulis berichtet, dass es in letzter Zeit wiederholt zu Einbrüchen in  Siedlungshäuser gekommen ist. Die Einbrecher waren auf schnelle Beute aus und schauten, wo sie unversperrte Häuser, Werkzeugschuppen oder Autos finden konnten, um Geld, Computer, technische Geräte, Werkzeuge usw. zu stehlen. Die Bewohner werden aufgefordert ein wachsames Auge - auch auf die Nachbargrundstücke -  zu werfen und in besonders verdächtigen Fällen die Polizei zu verständigen. Die Installation einer Alarmanlage wird empfohlen.  

Altarm: Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass insbesondere Boote nicht auf der Böschung des Altarms deponiert werden dürfen. Die Grünfläche muss gemäht werden und dabei sind die gelagerten Gegenstände hinderlich.

4. Rechtsinformation LVB NÖ

Mag. Waltraud Polan berichtet über die Rechtsfolgen bei Änderungen im Pachtvertrag.

Bei Weitergabe des Pachtgrundstückes, das in der Generalpacht des Zentralverband es liegt, müssen - außer bei Weitergabe in direkter Folge - die Baulichkeiten auf dem Pachtgrundstück von einem vom Zentralverband zugelassenen Schätzmeister geschätzt werden müssen. Alle Baulichkeiten sind nämlich lt. Zentralverband nicht „Superädifikate“, sondern „unselbständiges Liegenschaftszubehör“ (siehe Unterpachtvertrag) und stehen somit nicht im Eigentum des Unterpächters, auch wenn sie von ihm errichtet wurden.  

Der Schätzwert ist meist gering, was zwar steuerlich Vorteile bringt, aber auch den Verkaufserlös mindert. Wenn die Finanzen es erlauben, sollte man das Grundstück kaufen, dann kann bei einem eventuellen Verkauf der Verkaufserlös nicht vom ZV beanstandet werden, da die Baulichkeit sich dann auf Eigengrund befindet.  

Bei Grundstückkauf sollte der KGV verständigt werden. Die Mitgliedschaft zum KGV bleibt weiterhin bestehen, da ja nur ein Eigentumswechsel stattgefunden hat, sich aber am Generalpachtvertrag mit dem Zentralverband nichts ändert.

Steht im Kaufvertrag „lastenfreier Kauf“, so ist gemeint, dass das Grundstück ohne grundbücherliche Lasten, wie Darlehen, Pfandrechte, Wohnrechte usw. verkauft wird. Miet- und Pachtrechte fallen nicht darunter, sie können im Grundbuch auch nicht eingetragen werden, sondern es kann nur die Urkunde (Miet-,Pachtvertrag) beim Grundbuch hinterlegt werden.

 

Steuerrechtliche Folgen bei Übergabe oder Verkauf eines Grundstückes:

Der Erwerber eines Grundstückes oder eines Gebäudes muss Grunderwerbssteuer zahlen, die

- beim neuen Pächter vom Kaufpreis des Kleingartenhauses und

- beim Käufer (= neue Grundeigentümer) vom Kaufpreis der Liegenschaft gerechnet wird.

Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5%, bzw. bei Ehepartner, Kinder und Enkel 2 % der Berechnungsgrundlage.

Vom scheidenden Unterpächter (Verkäufer) muss seit 01.04.2012 die 25 prozentige Immobilienertragssteuer gezahlt werden. Die Berechnungsgrundlage ist der Veräußerungsgewinn, der sich aus der Differenz zwischen dem seinerzeitigen Anschaffungswert und dem jetzigen Verkaufswert ergibt.

Damit entfällt die 10-Jährige Spekulationsfrist und die Spekulationssteuer für Übertragungen ab dem Stichtag 01.04.2012. Bei vor diesem Stichtag gekauften Grundstücken werden fiktive Anschaffungskosten (= 86 % des Verkaufswertes) angenommen.  

Nähere Auskünfte können vom FA für Gebühren und Verkehrssteuern 1030 Wien, Vordere Zollamtsstr. 5 (Tel.:01/71125) und bezgl. der Immobilienertragssteuer beim Wohnsitzfinanzamt eingeholt werden.  

Seit 01.01.2013 sind alle diese Rechtsgeschäfte von einem Parteienvertreter über finanzonline durchzuführen. Parteienvertreter sind Anwälte und Notare, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.  

Mitglieder des KGV können rechtsfreundlich von RA Mag. Martin BICAN vertreten werden, der in der Badesiedlung aufgewachsen ist und unsere Situation bestens kennt.

 

7. Spenden:

Dipl.-Ing. Christel Heidler  berichtet, dass an die freiwilligen Feuerwehren von Altenberg und Greifenstein angesichts ihres vorbildlichen Einsatzes während des Hochwassers 2013 beim traditionellen Jahresabschlussfest ein Spende in Höhe von jeweils 600 € übergeben wurde.  

Beim Marion Brandl Gedächtnis Volley-Ball Turnier, das von Karin und Michi Brandl organisiert wurde, spendete der KGV den 9 teilnehmenden Mannschaften Getränke.

 

8. Grußworte

Herr Vizebürgermeister Semmler und Ortsvorsteher Krieber berichteten aus Gemeinde.  

Reg. Rat Franz Riedere: Er erwähnt die Probleme, die bei Verkauf bzw. Pachtauflösung zu beachten sind und die Novelle zum Kleingartengesetz mit Neuerungen für Stelzenhäuser.

 

9. Kassenbericht und Entlastung des Vorstandes

Nach dem Bericht des KGV Kassiers Wolfgang Grüner über die finanzielle Situation des Vereines und dem Bericht der anwesenden Rechnungsprüfer beschließt die Generalversammlung einstimmig die Entlastung des Vorstandes.

 

9. Wahl der Vereinsleitung und der Rechnungsprüfer

Die Generalversammlung stimmt der vorgelegten Namensliste

 

·                                 Obmann:                   Franz BICAN

·                                 Obmann-Stv.:            Mag. Waltraud POLAN

·                                 Schriftführer:              Josef PAULIS

·                                 Schriftführer-Stv.:       Dipl. Ing. Christel HEIDLER

·                                Kassier:                     Wolfgang GRÜNER

·                    Kassier-Stv.:             Dipl. Ing. Borislav Kanev

 

ohne Gegenstimme bzw. Stimmenthaltung zu.

 

Als 1. Rechnungsprüfer wird Herr Hermann Wurzer,

als 2. Rechnungsprüfer Herr Lothar Ullmann gewählt.

 

Folgende Beiräte wurden vom Vorstand bestellt:  

·       Wilfried Kainrath

·       Ing. Wolfgang STUCHLIK

·       Harald Karobath

·       Ing. Rudolf Polan

·       Ernst Schättle

·       BA.MR. Reicher Horst

·       Mag. Dominik Grüber

·       Renate Albrecht

·       Mag. Ilse Heidler

 

10. Festsetzung der Beiträge für 2014

Kassier Wolfgang Grüner führt aus, dass der Mitgliesbeitrag bei der GV 2012 neu beschlossen wurde.

Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 25,-- wurde gestrichen

Der Reservefond , bzw.  der alte Straßenschilling ist nun der

QUADRATMERBEZOGENER Mitgliedsbeitrag.

Der Pächter erspart sich dadurch € 25,00

·       Mitgliedsbeitrag für die gesamte Parzelle:   0,07 € /m²

·       Jahresbeitrag für die Grünschnittabfuhr:     22 €

·       Infrastrukturgebühr für Fremde:                 1000 €

·       Infrastrukturgebühr bei Naheverhältnis :     500 €

Die Infrastrukturgebühr ist die Einschreibegebühr welche bei Eintritt in dem Verein zu leisten ist  

Beschluss ohne Gegenstimme bzw. Stimmenthaltung.  

 

11. Anträge und Allfälliges

 Obmann Franz Bican erinnert an die Pflichten der Pächter bezüglich Gartenpflege

(Hinweis auf die NÖ Gartenordnung) und dankt den Mitgliedern und den Gästen für ihre die gute Zusammenarbeit und die Teilnahme an der Generalversammlung.

 

Ende 17:30 h