KGV-Generalversammlung 
am 09.10.2016 – 16 Uhr im Gasthaus Zeiner

 

PKT 1: Begrüßung

Obmann Franz Bican begrüßt die anwesenden KGV-Mitglieder und Ehrengäste:
Bürgermeister Maximilian Titz und Vizebürgermeisterin Mag. Ulrike Fischer, GR Alfred Kögl und den Ortsvorsteher Patrik Trinko.

Präsident des Landesverbandes NÖ Reg. Rat Riederer und Komm. Rat Lustig Vizepräsident des LV NÖ und der BO Klosterneuburg, sowie die Vertreterinnen der IGM und der Sauberen Badesiedlung Frau Pinter und Frau Prunauer.

 

Anwesend ist außerdem der Vereins-Rechtsanwalt Mag. Martin BICAN, falls rechtliche Fragen zu klären sind.

 

Da die Beschlussfähigkeit noch nicht gegeben ist, beginnt Obmann Bican mit dem Bericht.

 

 

PKT 2: Bericht des Vorstandes

Obmann Franz Bican berichtet über die Arbeit des ehrenamtlich tätigen Vorstandes und der Beiräte. Bei den regelmäßig stattfindenden Treffen werden alle anstehenden Probleme besprochen und nach Lösungen gesucht. Arbeitsintensiv sind z. B. die bei Weitergabe eines Pachtgrundstückes erforderlichen Schritte, angefangen von der Organisation der Schätzgutachten bis hin zur Übertragung der Liegenschaft.

 

Vor rund einem Jahr begann auch die Diskussion mit dem Zentralverband (ZV) über die Generalpachtrechte. Da die Struktur des KGV nicht dem üblichen Erscheinungsbild von Kleingärten entspricht, will der ZV nicht länger als Generalpächter fungieren. Nach intensiven Beratungen des Vorstandes und der Beiräte ist der KGV grundsätzlich gewillt, die Generalpacht zu übernehmen. Ein solcher Wechsel steht im Einklang mit unseren Vereinsstatuten und wird auch von unserem Rechtsbeistand RA Mag. BICAN unterstützt.

 

Zunächst müssen die Zustimmungen der Grundeigentümer erwirkt und die rechtlichen Rahmenbedingungen abgeklärt werden. Die Via Donau hat sich noch nicht offiziell geäußert. Hingegen hat die Gemeinde St. Andrä-Wördern in einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss der Übertragung der Generalpachtrechte bereits zugestimmt. Der Generalpachtvertrag aus 1942 und die Zusatzvereinbarung aus1999 können unverändert, also 1:1 übernommen werden.

 

Laufend gepflegt werden die Kontakte zur Gemeinde, dem Landesverband NÖ, der Bezirksorganisation Klosterneuburg und zur der IGM. Bei Besprechungen im Badesiedlungsausschuss. geht es teils um hausgemachte Probleme wie überhängende Sträucher und Steine vor den Gartenzäunen aber auch um die erforderliche Pflege des Altarms. Auf gemeinsame Initiative und unter Kostenteilung zwischen KGV, IGM und Gemeinde wurden z. B. Bänke in der Badesiedlung aufgestellt und Schwellen zur Temporeduzierung an den Einfahrten zur Badesiedlung errichtet.

 

Für die Mitglieder interessante Informationen werden auf der Homepage des Vereines (www.kgv-ga.at) veröffentlicht, auf der sich auch ein Link zur Wetterkamera befindet, über die der Pegelstand der Donau beobachtet werden kann.

 

DI Borislav Kanev informiert über die Tage des Sports, die vom 3. bis 5. Juni 2016 stattgefunden haben. Die Mannschaften des KGV belegten unter den angetretenen 8 Teams den schönen 3. Gesamtrang. Im nächsten Jahr gibt es wieder Tage des Sports, allerdings mit einigen Änderungen, damit noch mehr Jugendliche an dieser Veranstaltung teilnehmen.

 

Mag. Waltraud Polan berichtet über die Rechtsfolgen bei Änderungen im Pachtvertrag. Bei Weitergabe des Pachtgrundstückes, das in der Generalpacht liegt, müssen - außer bei Weitergabe in direkter Folge - die Baulichkeiten auf dem Pachtgrundstück von einem vom Zentralverband zugelassenen Schätzmeister geschätzt werden. Alle Baulichkeiten sind nämlich lt. Zentralverband (diese Meinung ist nicht unbestritten) nicht „Superädifikate“, sondern „unselbständiges Liegenschaftszubehör“ (siehe Unterpachtvertrag) und stehen somit nicht im Eigentum des Unterpächters, auch wenn sie von ihm errichtet wurden.

Der Schätzwert ist meist gering, was zwar steuerlich Vorteile bringt, aber auch den Verkaufserlös mindert. Wenn es die Finanzen erlauben, sollte man das Grundstück kaufen, dann kann bei einem eventuellen Verkauf der Verkaufserlös nicht mehr  beanstandet werden.

Bei Grundstückkauf sollte der KGV verständigt werden. Die Mitgliedschaft zum KGV bleibt weiterhin bestehen, da ja nur ein Eigentumswechsel stattgefunden hat, sich aber am Generalpachtvertrag  nichts ändert.

Steht im Kaufvertrag „lastenfreier Kauf“, so ist gemeint, dass das Grundstück ohne grundbücherliche Lasten, wie Darlehen, Pfandrechte, Wohnrechte usw. verkauft wird. Miet- und Pachtrechte fallen nicht darunter, sie können im Grundbuch auch nicht eingetragen werden, sondern es kann nur die Urkunde (Miet-,Pachtvertrag) beim Grundbuch hinterlegt werden.

Steuerrechtliche Folgen bei Übergabe oder Verkauf eines Grundstückes: 

Der Erwerber eines Grundstückes oder eines Gebäudes muss Grunderwerbssteuer zahlen, die 
- bei Pacht vom Kaufpreis des Kleingartenhauses und 
- bei Kauf vom Kaufpreis der Liegenschaft gerechnet wird.

Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5%, bzw. bei Ehepartner, Kinder und Enkel 2 % der Berechnungsgrundlage. 

Vom scheidenden Unterpächter (Verkäufer) muss seit 01.04.2012 die 25 prozentige Immobilienertragssteuer gezahlt werden. Die Berechnungsgrundlage ist der Veräußerungsgewinn, der sich aus der Differenz zwischen dem seinerzeitigen Anschaffungswert und dem jetzigen Verkaufswert ergibt.

Damit entfällt die 10-Jährige Spekulationsfrist und die Spekulationssteuer für Übertragungen ab dem Stichtag 01.04.2012. Bei vor diesem Stichtag gekauften Grundstücken werden fiktive Anschaffungskosten (= 86 % des Verkaufswertes) angenommen.

Nähere Auskünfte können vom FA für Gebühren und Verkehrssteuern 1030 Wien, Vordere Zollamtsstr. 5 (Tel.:01/71125) und bezgl. der Immobilienertragssteuer beim Wohnsitzfinanzamt eingeholt werden.

Seit 01.01.2013 sind alle diese Rechtsgeschäfte von einem Parteienvertreter über finanzonline durchzuführen. Parteienvertreter sind Anwälte und Notare, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Auf die gärtnerische Nutzung des Gartens als Kleingarten wird nochmals hingewiesen, d.h. dass im Garten keine Deponie von alten Kühlschränken, alten unbrauchbaren Rädern, Autowracks usw. sein darf. Der Garten muss kleingärtnerisch genutzt werden.

 

Ing. Rudolf Polan berichtet über die Verkehrssituation in der Badesiedlung und erwähnt Verschwenkungen und diverse Schwellen auf der Fahrbahn zur Reduzierung der Geschwindigkeit. Gleichzeitig appelliert er an die Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmer.


Die beiden Freiwilligen Feuerwehren erhielten eine Spende von je 400 €, die vom KGV beim traditionellen Jahresabschlussfest übergeben wurde.


Die siegreichen Mannschaften des Marion Brandl Gedächtnis Volley-Ball Turniers, das von Karin und Michi Brandl organisiert wurde und am 7. und 8. August 2016 stattgefunden hat, wurden auf Kosten des KGV mit Getränken gelabt.

Es fand ein Turnier mit 2-er und mit 4-er Mannschaften statt.

 

 

PKT 3: Grußworte

Bürgermeister Titz und Vizebürgermeisterin Mag. Fischer berichten über die Sanierung des Gemeindeamtes und andere Tätigkeiten der Gemeinde. 
GR Alfred Kögl kündigt weiteren Rückschnitt der Uferbepflanzung am Altarm und Änderungen zur Verkehrsberuhigung an.

Reg. Rat Riederer überbringt Grüße des ZV, der seit 100 Jahren besteht und Komm. Rat Lustig verweist auf Infoveranstaltungen und Schulungen der BO Klosterneuburg zu Themen wie Nachbarschaftsrecht.

 

 

 

PKT 4: Kassenbericht und Entlastung des Vorstandes

Kassier-Stv. Kanev berichtet über die finanzielle Lage des Vereins: 2015 beliefen sich die Ausgaben (inkl. Rückzahlung an Vereinsmitglieder) auf rund 73.700 €. Dem standen Einnahmen in Höhe rund 41.500 € gegenüber. Der Abgang (32.200 €) ist durch Vereinsreserven zur Gänze gedeckt.

Nach dem positiven Bericht der beiden anwesenden Rechnungsprüfer beschließt die Generalversammlung einstimmig die Entlastung des Vorstandes.

 

 

PKT 5: Wahl der Vereinsleitung und der Rechnungsprüfer

Der nachstehende Wahlvorschlag

      Obmann                            Franz BICAN

      Obmann-Stv.                               Mag. Waltraud POLAN

      Schriftführer:                               Josef PAULIS

      Schriftführer-Stv.             Claudia RADINGER

      Kassier                              Wolfgang GRÜNER

      Kassier-Stv.                                  Dipl. Ing. Borislav KANEV

wurde ohne Gegenstimme bzw. Stimmenthaltung angenommen.

Als 1. Rechnungsprüfer wurde Hermann WURZER, als 2. Rechnungsprüfer Lothar ULLMAN gewählt.

 

Folgende Beiräte wurden vom Vorstand bestellt:

      Ing. Rudolf POLAN

      Ernst SCHÄTTLE

      MR BA Horst REICHER

      Mag. Dominik GRÜBER 

      Renate ALBRECHT

      Sven FUCHS

      Dipl.Ing. Christl HEIDLER

      Mag. Ilse HEIDLER

 

 

PKT 6: Festsetzung der Beiträge für 2017

Kassier-Stv. Kanev führt aus, dass der Mitgliedsbeitrag bereits bei der GV 2012 beschlossen wurde und unverändert mit 0,07 € pro m² für die gesamte Parzelle auch 2017 gelten soll.

Der Jahresbeitrag für die wöchentliche Grünschnittabfuhr wurde aufgrund einer Neuberechnung der IGM von 22 € auf 25 € angehoben. Damit ist die wöchentliche Grünschnittabholung für alle KGV Mitglieder gesichert. In dieser Leistung sind wie bisher ein Grundkontingent von 5 Jutesäcken und für Strauchwerk die sog. „Bündelanhänger“ statt 5 Stück nunmehr 15 Stückenthalten.

 

Die Einschreibgebühr beträgt für Kinder und im Naheverhältnis 500 € und für „Fremde“ 1000 €.


Die Beiträge und Einschreibgebühren wurden von der GV einstimmig angenommen.

 

Da keine Anträge vorlagen, bedankte sich Obmann Bican bei allen Anwesenden für ihre konstruktive Teilnahme.

 

Ende der Generalversammlung`17:35 Uhr